Wiederaufnahme Wegen Komplikationen: Bsg Urteilt
Di: Everly

BSG 12.07.2012 – B 3 KR 18/11 R Krankenversicherung – Krankenhaus – Fallzusammenführung – Wiederaufnahme des Versicherten wegen Komplikation –
Landessozialgericht Hamburg L 1 KR 116/13
Am 12. Juni 2012 hat das Bundessozialgericht ein Urteil (B 3 KR 15/11 R) gesprochen zum Thema „Wiederaufnahme wegen Komplikationen“. Es ging um eine Patientin,
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. Februar 2021 und des Sozialgerichts Hamburg vom 10. September 2019
Bei der Aufnahme am xxx.2014 handelt es sich um eine Wiederaufnahme aufgrund der Komplikationsregelung gemäß FPV § 2 Abs. 3. Wir verweisen in diesem Zusammenhang
Werden Patientinnen oder Patienten, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der
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- Wiederaufnahme wegen Komplikationen: BSG urteilt
BSG, Urteil vom 12.07.2012 – Aktenzeichen B 3 KR 18/11 R DRsp Nr. 2012/21016 Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zulässigkeit
4. Wiederaufnahme bei Komplikationen. Kehrt ein Patient nach dem ersten Krankenhausaufenthalt aufgrund von Komplikationen, die im Zusammenhang mit der
Am 12. Juni 2012 hat das Bundessozialgericht ein Urteil (B 3 KR 15/11 R) gesprochen zum Thema „Wiederaufnahme wegen Komplikationen“. Es ging um eine Patientin,
BSG, Az. B 3 KR 18/11 R, Urteil vom 12.07.2012
gibt es inzwischen eigentlich ein BSG Urteil zu diesem o.g. Sachverhalt. Bei mir häufen sich die ungeklärten Fälle, wo MDK auf eine Fallzusammeführung pocht und ich u.a.
ein BSG-Urteil würde hier wahrscheinlich gar nichts ändern, da ja immer der Einzelfall zählt (mannigfaltige Komplikationen bei den verschiedensten Zuständen). Ich
Sind demnach mit der Fallpauschale grundsätzlich sogar unvorhersehbare, atypische Komplikationen bis zur oberen Grenzverweildauer abgegolten, so muss dies für absehbare
Volltext von BSG, Urteil vom 18. 7. 2013 – B 3 KR 6/12 R. Die Klägerin ist Trägergesellschaft eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses, in dem die bei der Beklagten
BSG 18.07.2013 – B 3 KR 6/12 R Krankenversicherung – Krankenhausleistung – Abrechnung – Vorliegen von Komplikationen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer –
Entlässt ein Krankenhaus einen Versicherten trotz erwarteter und später erfolgter kurzfristiger Wiederaufnahme zur Tumoroperation, ohne die zeitnahe histologische
Komplikationen und Nebenwirkungen seien begrifflich voneinander zu trennen, wie in § 2 Abs 3 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2008 nunmehr klargestellt worden sei. Das

Bundessozialgericht B 1 KR 10/22 R
Da mit der Fallpauschale die Behandlung eines Patienten bis zur festgelegten oberen Grenzverweildauer vergütet wird, muss das Krankenhaus auch bei der
Hamburg (jur). Muss ein Patient nach einer Operation wegen auftretender Komplikationen kurze Zeit später erneut ins Krankenhaus, kann die Klinik die Eingriffe
BSG, Urteil vom 12.07.2012 – Aktenzeichen B 3 KR 15/11 R. DRsp Nr. 2012/18206. Vergütung einer Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zulässigkeit einer
rechtsprechung-im-internet.de § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 23.04.2002, § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 17b KHG vom 31.10.2006, § 7 S 1 Nr 1 KHEntgG
Bundessozialgericht Urteil vom 27.10.2020, B 1 Dort wurde eine bei der beklagten Krankenkasse Versicherte zunächst drei Tage lang wegen vaginaler Blutungen
Senats des Bundessozialgerichts wird die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V) postuliert und den Krankenhäusern unzulässiges Fallsplitting vorgeworfen (BSG, Urteil vom
Diese Vorschrift ist schon deshalb nicht anwendbar, weil die Versicherte nicht wegen einer Komplikation wieder aufgenommen wurde (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil
BSG Urteil v. 27.10.2020 Dort wurde eine bei der beklagten Krankenkasse Versicherte zunächst drei Tage lang wegen vaginaler Blutungen vollstationär behandelt und am 3.11.2010
Diese Differenzen sollten über den Weg der vertraglichen Abweichungsmöglichkeit nach § 8 Abs 5 S 2 [X.]endgültig durch die [X.]für das [X.]beseitigt werden, indem in § 2 Abs 3
Parallelentscheidung zu dem Urteil des BSG vom 12.7.2012; B 3 KR 18/11 R. rechtsprechung-im-internet.de . JLaw (App) | www.prinz.law; Wolters Kluwer. Vergütung einer
Bundessozialgericht Urteil vom 12.07.2012 Sozialgericht Köln S 29 KR 1075/10 Bundessozialgericht B 3 KR 18/11 R Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des
Auszug aus BSG, 18.07.2013 – B 3 KR 6/12 R d) Dem Wortsinn nach umfasst der Begriff der Komplikation iS von § 8 Abs. 5 S 2 KHEntgG iVm § 2 Abs. 3 FPV 2007 alle negativen Folgen
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