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Thüsing/Rachor/Lembke , Kschg Einleitung / 4.2.2 Fachliche

Di: Everly

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 2 Änderungskündigung / 2.4.2 Befristung von Arbeitsbedingungen. Stephanie Rachor. Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG Einleitung / 4.2.1 Allgemeines

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG Einleitung / 5.2 Arbeitsvertragsstatut. Prof. Dr. Gregor Thüsing. Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden. 5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I

§ 2 KSchG // Änderungskündigung - ??‍? EINFACH ERKLÄRT ??‍? - YouTube

sachverhalt: Der Kläger begehrt unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Einordnung in die höchste Lebensaltersstufe und in eine höhere Ortszuschlagsstufe

Thüsing/Rachor/Lembke, AGG § 2 Abs. 4 Keine Anwendung auf Kündigungen 1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit 1 Allgemeines Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch / 4.1 Allgemeines Rz. 668 Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche

Das Gesetz fordert weiter, dass die betrieblichen Erfordernisse dringend sind. Betriebliche Erfordernisse, die sich aus außer- oder innerbetrieblichen Gründen ergeben, sind iSd.

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG Einleitung / 5.1 Systematik

Die Diskriminierungsverbote des AGG sind trotz der Bestimmung des § 2 Abs. 4 AGG als Konkretisierungen des Begriffs der Sozialwidrigkeit bei der Auslegung der unbestimmten

Thüsing/Rachor/Lembke, KSch / 4.2 Rechtsfolgen (§§ 4 Satz 2, 8 KSchG) Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 2 KSchG vor, hat der Arbeitnehmer also fristgerecht die Annahme der

Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Die Begriffe der

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 2 Änderungskündigung 1 Allgemeines Rz. 1 Die Änderungskündigung ist ein Instrument zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen.

Voraussetzung für eine Teilrechtswahl ist wie bei jedem Vertrag, dass auf sinnvoll abtrennbare Teile einer Rechtsordnung Bezug genommen wird (so etwa das BAG für den

Thüsing/Rachor/Lembke, KSch / 4 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt (Satz 1, Halbsatz 2 und Satz 2) Rz. 64 § 2 KSchG regelt die Möglichkeit des Arbeitnehmers, das mit

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Thüsing/Rachor/Lembke , KSchG Autorenverzeichnis

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit 1 Allgemeines Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst 1 Allgemeines Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht,

Rz. 725 Die vom Arbeitgeber zu beachtende Rangfolge bei der Durchführung betrieblicher Maßnahmen führt insbesondere dazu, dass eine Versetzung oder eine Änderungskündigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 21 KSchG enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Zuständigkeit für Massenentlassungen in Betrieben des Verkehrs- bzw. Post- und Telekommunikationswesens,

Hintergrund der gegenüber § 20 KSchG geänderten Zuständigkeitszuordnung ist die Berücksichtigung überregionaler Gesichtspunkte unter Einbeziehung der beratenden Stimme

Diese Aussage enthält zunächst eine Festlegung im Hinblick auf die perspektivisch-personelle Dimension der Beurteilung des Kündigungssachverhalts: Nach zutreffender Auffassung des

Thüsing/Rachor/Lembke, AGG § 2 Abs. 4 Keine Anwendung au / 3.2 Unterschiede KSchG/AGG: Beweislast. Prof. Dr. Gregor Thüsing. Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit. 1 Allgemeines Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG Einleitung / 4.2.2 Fachliche

Das BVerfG hat mit diesen Worten den Verfassungsrang eines Minimums an Kündigungsschutz begründet. Ein weiterer, nicht minder wichtiger Grund tritt hinzu: Der Arbeitnehmer, der keinen

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 18 Entlassungssperre 1 Allgemeines Rz. 1 Für den Fall anzeigepflichtiger Entlassungen nach § 17 Abs. 1 KSchG regelt die Vorschrift, zu welchem

Herausgeber Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn Einleitung, §§ 1 (Sozialauswahl), 1a, 3, 15,

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Stephanie Rachor und Prof. Dr. Mark Lembke LL.M. sind namhafte Experten im deutschen Arbeitsrecht. Thüsing / Rachor , Kündigungsschutzgesetz, 5.,

Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst 1 Allgemeines Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht,

Dieses objektive Recht ist maßgeblich, wenn eine Rechtswahl nicht vorliegt, und auch wenn sie erfolgt ist, ist es nach Art. 8 Rom I-VO (ehemals Art. 30 EGBGB) anwendbar, soweit die

Thüsing/Rachor/Lembke, KSch / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich