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Sammelverwahrung Gesetz – Sammelverwahrungsrecht Gesetz

Di: Everly

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Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz – DepotG) § 9 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei der

§ 6 Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwahrung [1]

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§ 4 DpG , Sammelverwahrung

Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

Das „Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (EURLUmsG) vom 9.12.04 ist am 15.12.04 im

(1) 1 Für elektronisch begebene Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die in Form einer Sammeleintragung in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen sind

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Das DepotG (Depotgesetz) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 ( BGBl. I S. 323 ) m.W.v. 01.01.2025 | In der Fassung der Bekanntmachung vom

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Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) Der Emittent kann ein Wertpapier, das mittels Sammelurkunde begeben wurde oder mittels Einzelurkunden, die in Sammelverwahrung

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(2) Verwahrt eine Wertpapiersammelbank eine Sammelurkunde allein oder zusammen mit einzelnen Wertpapieren, die über Rechte der in der Sammelurkunde verbrieften Art ausgestellt

(1) Absatz eins Sammelverwahrung liegt vor, wenn der Verwahrer vertretbare Wertpapiere derselben Art ungetrennt von seinen eigenen Beständen derselben Art oder von solchen

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