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Richtlinien Für Wissenschaftliche Hilfskräfte

Di: Everly

2. 14,09 Euro für wissenschaftliche Hilfskräfte nach Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b der TdL-Richtlinien und 3. 13,49 Euro für studentische Hilfskräfte nach Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studenti-scher Hilfskräfte an der Bergischen Universität Wuppertal vom 07.01.2008 in der Fassung vom 06.08.2024

TUHH: Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften

Hilfskraftarten

Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften an der TH Köln, unabhängig davon, aus welchen Mitteln die Hilfskräfte vergütet

Beschäftigungsoptionen für studentische Hilfskräfte sind in der Regel hochschulöffentlich bekannt zu geben. Diese Richtlinien treten am 01. Oktober 2022 in Kraft.

  • Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte
  • D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
  • für die Beschäftigung und Vergütung studentischer

schaftlicher Hilfstätigkeiten (Aufgaben gemäß Nr. 3 und Nr. 4 dieser Richtlinie) beschäftigt, für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist. Die ordnungsge-mäße

Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter erlaubt ist. Wir weisen darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen keine Arbeitsaufnahme ohne Vorlage eines gültigen

Februar 2024 eine Richtlinie, welche die stufenweise Erhöhung der Entgelte für studentische Beschäftigte vorsieht. Darüber hinaus sollen wissenschaftliche Hilfskräfte je nach

für die Beschäftigung und Vergütung studentischer

Richtlinie über die Erteilung von Lehraufträgen und Zahlung von Lehrauftrags-vergütungen an der Hochschule Bochum Seiten 3 – 6 2. Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung

Die Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte in der Fassung der Ordnung zur Änderung der Richvierten tlinie vom

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Fachhochschule Gelsenkirchen 1. Diese Richtlinien gelten für

Das zentrale Unterscheidungsmerkmal für die Einstufung als studentische (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist die Qualifikation: Während wissenschaftliche

Studentische Hilfskräfte (SHK) und Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) fallen nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Die Arbeitsbedingungen werden

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studenti-scher Hilfskräfte an der Bergischen Universität Wuppertal vom 07.01.2008 in der Fassung vom 20.07.2023 .

Nach abgeschlossener Promotion ist eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ausgeschlossen. Wissenschaftliche Hilfskräfte werden bei ihrer Einstellung oder

Amtliche Bekanntmachungen 38. Jahrgang, Nr. 8

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten werden an der Universität zu Köln wissenschaftliche Hilfskräfte

5. Ein Muster-Arbeitsvertrag für die in Nr. 1 genannten wissenschaftlichenund studentischen Hilfskräfte ist diesen Richtlinien beigefügt.

Richtlinien zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten - PDF ...

wissenschaftlicher Online-Tutorinnen und –Tutoren (WOT) der FernUniversität in Hagen (WOT- Richtlinien) vom 04.07.2017 (In der Fassung des Rektoratsbeschlusses vom 04.07.2017) 1

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte verabschiedet. 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse mit

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftl i-chen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw.

Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte

Diese Richtlinien gelten für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte. Einstellungsvoraussetzungen und Form der Beschäftigung.

Die Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte in der Fassung der achten Ordnung zur Änderung der Richtlinie vom

Mit Wirkung vom 01.10.2016 hat das Rektorat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer

1Für Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten können an der Universität Siegen SHK beschäftigt werden, wenn diese

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte vom 12.03.2008 in der Fassung der vierten Ordnung zur Änderung der Richtlinie vom

Diese Richtlinien gelten für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte beim Deutschen Archäologischen Institut (DAI), die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe s) des Tarifvertrags für den

An der UDE können wissenschaftliche Hilfskräfte – in Anlehnung an die Begründung zu § 46 HG – beispielsweise mit folgenden Aufgaben in der Forschung unterstützen und in der Lehre

In einem Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 8. März 2024, was der Personalrat erhalten hat und an dieser Stelle wiedergeben möchte, wurde: „die Bezahlung der