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Liegenschaftskataster: Auskunft Nur Bei Berechtigtem Interesse

Di: Everly

schleswig-holstein.de - Landesamt für Vermessung und Geoinformationen ...

Rechtstipp: Grundbucheinsicht nur bei berechtigtem Interesse

Liegenschaftskataster, Auskunft und Auszüge. Überblick. Wir fertigen für Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise

Grundbuchamt entschied: Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht notwendig – von Karl Lohmann – Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes Interesse auf die Auskunft

Das Liegenschaftskataster ist öffentlich, und grundsätzlich kann jeder Einsicht darin nehmen, um Informationen über Grundstücke und deren Rechtsverhältnisse zu erhalten. Einschränkungen

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die

  • Liegenschaftsbuch / Eigentümerauskunft
  • VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019
  • Wem gehört Flurstück? Eigentumsermittlung online
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster

Die Frage, inwieweit ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft über solche Daten besteht, stellt sich deshalb naturgemäß nur im Rahmen des grundbuchrechtlichen Auskunftsanspruchs nach

Wem gehört Flurstück? Eigentumsermittlung online

Liegenschaftskataster, Auskunft und Auszüge. Überblick. Wir fertigen für Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise

Eigentumsangaben nur bei berechtigtem Interesse. Entgegen der für jeden frei zu erwerbenden Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch Flurkarte), sind die Eigentumsangaben des

Eine Auskunft kann nur bei einem berechtigten Interesse verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 19. März 2015

I. Rechtliche Grundlagen: Anspruch bei berechtigtem Interesse Nach Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Vermessungsgesetzes (BayVermKatG) und § 12 der Grundbuchordnung (GBO)

Digitale Grundbücher ermöglichen eine Online-Einsicht bei berechtigtem Interesse. Der Schutz personenbezogener Daten hat höchste Priorität. Die Heidelberger Recherchen bieten seit 30

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster darf die Behörde nicht ohne weiteres herausgeben. Voraussetzung für eine Auskunft ist, dass der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und die

Liegenschaftskataster: Rechtliche Bedeutung und Nutzung

(1) 1 Jedem wird Einsicht in das Liegenschaftskataster gewährt und Auskunft erteilt, soweit nicht Interessen des öffentlichen Wohls entgegenstehen. 2 Auszüge aus dem

Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2020 – W 6 K 19.411 1.1 Die von der Klägerin beantragte behördliche

Das Liegenschaftskataster ist öffentlich, und grundsätzlich kann jeder Einsicht darin nehmen, um Informationen über Grundstücke und deren

Auskünfte nur bei berechtigtem Interesse: Eigentümerauskünfte können aus Datenschutzgründen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt werden. Dies muss dem

Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei nachbarrechtlichen Belangen vor. Zulässig ist die Auskunft immer für Grundstückseigentümer bzw. Grundstückeigentümerinnen und

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und die

Liegenschaftskataster, Auskunft und Auszüge. Überblick. Wir fertigen für Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise

Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse. Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 – 7 K 1062/16 In Anlehnung an das Urteil des Verwaltungsgerichts

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch / Eigentümerauskunft bestellen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch (beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) nur bei Vorliegen eines berechtigten

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 13 K 186.13 vom 26. Februar 2015) nur herausgegeben

Auskünfte aus den Eigentümerdaten können nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. ALKIS wird ergänzt durch das Katasterzahlenwerk. Dieses umfasst genaueste Lagebeschreibungen

Eigentumsangaben nur bei berechtigtem Interesse. Entgegen der für jeden frei zu erwerbenden Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch Flurkarte), sind die Eigentumsangaben des

Die Frage, inwieweit ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft über solche Daten besteht, stellt sich deshalb naturgemäß nur im Rahmen des grundbuchrechtlichen Auskunftsanspruchs nach

Art. 11 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 VermKatG verleiht der Klägerin bei Darlegung eines berechtigten Interesses einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der im beschreibenden

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Aktenzeichen VG 13 K 186.13) nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse

Darlegung des berechtigten Interesses. Kann sich der Auskunftsersuchende auf ein berechtigtes Interesse für eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster berufen, muss er dieses gegenüber

Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2020 – W 6 K 19.411 1.1 Die von der Klägerin beantragte behördliche

Bei hinreichender Darlegung eines berechtigten Interesses i.S.v. Art. 11 Abs. 1 Satz 3 VermKatG bedarf es keiner originären Abwägung im Einzelfall mehr, der zufolge die Interessen des

Der Katasterservice stellt Informationen in Form von „Auszügen und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster“ und „Bescheinigungen“ bereit und hat Zugriff auf den „Zahlennachweis“

Liegenschaftskataster, Auskunft und Auszüge. Überblick. Wir fertigen für Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise

Hingegen hielt er daran fest, dass eine Auskunft hinsichtlich „des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters () – soweit personenbezogene Daten wie Eigentümer und Anschrift