GORT

Reviews

Goä 5377: Zuschlag Für Computergesteuerte Analyse

Di: Everly

5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse -einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion – Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz

Insofern ist gebührenrechtlich-formal ein Ansatz der Nr. 5377 GOÄ oder ein analoger Ansatz der Nr. 5733 GOÄ für die Bestimmung des TBS neben der Nr. 5475 GOÄ nicht möglich.

Abrechnungs-Tipp Volumentomographie

BGH: GOÄ-Nr. 5377 neben der GOÄ-Nr. 5369 mehrfach berechnungsfähig

GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion • Der Zuschlag kann nur von dem die DVT erstellenden Behandler berechnet

Der GOÄ-Zuschlag 5377 für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion kann zwar nur zum Einfachsatz berechnet werden, dafür

  • Abrechnungs-Tipp Volumentomographie
  • Digitale Volumentomografie: Bundeszahnärztekammer
  • Sonografie: 3D-Zuschlag ist abrechnungsfähig
  • 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich

Der Zuschlag für computergesteuerte Analyse nach Nummer 5377 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist neben dem Höchstwert der

GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Zuschlagsleistung zur GOÄ 5370

GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse

GOÄ 5733/5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse Ob folgende Leistungen zusätzlich analog zu Ultraschall-Leistungen nach Nummer 5733 oder 5377 GOÄ berechnet werden können, wird immer wieder diskutiert:

Die anschließende computergesteuerte Analyse mit einer 3-D-Rekonstruktion wird nach der Zuschlagsnummer GOÄ-Nr. 5377 berechnet. 2 Da es sich um eine Zuschlagsziffer handelt,

Nr. 5377 GOÄ . Die erste Empfehlung der BÄK, die für Radiologen von Interesse ist, betrifft die Nr. 5377 GOÄ (Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich

Der Zuschlag für computergesteuerte Analyse nach Nummer 5377 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist neben dem Höchstwert der

Die Leistungslegende lautet „Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Darf die Nr. 5377 bei Ganzkörper-CT

III ZR 241/21) erfreulicherweise entschieden, dass der Zuschlag 5377 neben dem Höchstwert der Nr. 5369 GOÄ für Leistungen nach den Nrn. 5370 bis 5374 GOÄ mehrfach berechnungsfähig

Die zusätzliche computergesteuerte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion löst die GOÄ-Nr. 5377 aus. Die Befundung, auch nach der GOÄ-Nr. 5377, ist gebührenrechtlich

Zuschlag für die computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D- Rekonstruktion Allgemeine Bestimmungen. Allgemeine Bestimmungen Abschnitt O.I.

Die GOÄ 5370 ist mit 2000 Punkten belegt. 2x DVT in einer Sitzung wird somit berechnet nach 1x GOÄ 5369 (3000 Punkte), hier unter erklärender Angabe der 2-malig erbrachten digitalen

  • GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse
  • Abrechnung nach GOÄ für die Computertomographie
  • Eigener Analyse-Zuschlag für jede CT-Grundleistung möglich
  • Gebührenordnung für Ärzte / 7. Computertomographie
  • GOÄ 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse

Frage: „Es geht um Nr. 5377 GOÄ. Die Leistungslegende lautet ‚Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion‘ (800

DVT, Zuschlag und Höchstwertregelung - PVS Reiss GmbH

Gebührenrechtlich ist klarzustellen, dass anders als bei der Nr. 5377 GOÄ (Zuschlag für die computergestützte Analyse im Zusammenhang mit CT-Untersuchungen) eine 3-D

– GOÄ 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich EUR 116,57 – GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D

GOÄ-Nr. 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion; Höchstfaktor empfohlen. Die

GOÄ 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion – Nächste Ziffer GOÄ 5380: Bestimmung des Mineralgehalts

Die GOÄ 5377 bedeutet ein Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion. Mit welchem Gebührensatz darf ich den Zuschlag

GOÄ-Ziffer 5377 – Zuschlag für computergesteuerte Analyse. GOP: 5377 Gebühr in Euro: 46.63 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich

Frage:„Darf bei Abrechnung der Nr. 5369 GOÄ (Höchstwert nach den Nr. 5370 – 5374) zusätzlich noch die Nr. 5376 (ergänzende Serie) angesetzt werden?Kann man z. B. beim CT Thorax und

GOÄ Nr. 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion . Reduzierter Gebührenrahmen (1-fach)

Antwort: Das CT (Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – ggf. einschließlich des kraniozervikalen Übergangs) wird unter der GOÄ-Nr. 5370 abgerechnet,

Obwohl die Sachlage klar erscheint, wird die Mehrfachberechnung der Nr. 5377 GOÄ (Zuschlag computergesteuerte Analyse einschl. 3D-Rekonstruktion; 46,63 Euro) von

Die Möglichkeit eines Mehrfachansatzes der GOÄ-Nummer 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3-D-Rekonstruktion)

Geb.-Nr. 5370 GOÄ Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs. Geb.-Nr. 5377 GOÄ Zuschlag für die

„GOÄ-Abrechnungstipp zur Ziffer 5377: So rechnen Sie den Zuschlag für computergesteuerte Analyse und 3D-Rekonstruktion korrekt ab.

GOÄ 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion • Der Zuschlag kann nur von dem Zahnarzt berechnet werden, der die