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Erstattungsanspruch Nach § 37 Abs. 2 Ao / 2.2 Schuldner Der Rückforderung

Di: Everly

1 § 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen oder Steuergläubiger dadurch erwächst,

Im Bereich der Einkommensteuer können sich Erstattungsansprüche nach § 37 Abs. 2 AO insbesondere ergeben. infolge der Anrechnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 36

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer

BMF: Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer | Steuern | Haufe

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung

37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen dadurch erwächst, dass eine Leistung aus

  • Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO / 1.1 Definition
  • Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO
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Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 AO, also gegen den, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird.

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der ESt, Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen OFD Koblenz, Verfügung v. 14.2.2013, S 0160 A – St 35

Nach § 37 Abs. 2 S. 3 AO richtet sich der Erstattungsanspruch in diesen Fällen auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner. Rz. 14. Kein Fall der Gesamtschuld

Ein Erstattungsanspruch ergibt sich aufgrund eines Einzelsteuergesetzes oder nach § 37 Abs. 2 AO. Die Ansprüche aus Strafen und Geldbußen gehören nicht zu den

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO / 1.1 Definition

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  • Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO
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(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche

Umsatzsteuer in der InsolvenZ – Aktuelle Entwicklungen - ppt herunterladen

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen : BEZUG. TOP 12 der Sitzung AO

1 § 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen oder Steuergläubiger dadurch erwächst,

Die Ermittlung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO bzw. die Erstattungsberechtigung – einschließlich der Reihenfolge der Anrechnung – richtet

Die Ermittlung von Erstattungsansprüchen bei Einkommensteuer nach § 37 Abs. 2 AO bzw. die Erstattungsberechtigung – einschließlich der Reihenfolge der Anrechnung erfolgt

Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 2.

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

Wird dagegen ohne Veranlassung im Festsetzungsbereich rein im Erhebungsbereich eine Steuererstattung getätigt, für die kein Rechtsgrund besteht oder für die der Rechtsgrund später

Rz. 17 Da der Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO auf die Umkehrung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gerichtet ist, setzt seine Entstehung voraus, dass die zu

Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs (Erstattungsverpflichteter) ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde (Leistungsempfänger),

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer an den

Im Bereich der Einkommensteuer können sich Erstattungsansprüche nach § 37 Abs. 2 AO insbesondere ergeben. im Falle der Aufhebung der Einkommensteuerfestsetzung oder der