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Des Gemeinsamen Bundesauschusses Über Die Durchführung Der Psychotherapie

Di: Everly

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der ...

Bundesministerium für Gesundheit

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht die konsolidierte Fassung des Wortlauts der Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychothe-rapie-Richtlinie)

tungen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der jeweils gel-tenden Fassung. (2)

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß 92 Absatz 6a des Fünften Buches § Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer den gesetzlichen

des Gemeinsamen Bundesausschusses . über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 . veröffentlicht im

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie- Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im

  • des Gemeinsamen Bundesauschusses
  • Bundesministerium für Gesundheit
  • zum Antragsverfahren für Psychotherapie nach AsylbLG
  • Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der

Kurzinformation Medizinische Unterstützung psychisch Kranker

Psychotherapie-Richtlinie2 des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) geregelt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden verschiedene Regelungen in die Psychotherapie-Richtlinie, durch die

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Ärztliche

Psychotherapeutische Akutbehandlung gemäß § 13 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie; psychotherapeutische

tungen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der jeweils gel-tenden Fassung. (2)

1Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 6a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer den gesetzlichen

ten Qualitätsmerkmalen und den Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in Verbindung mit der

Sie dient als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie : Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 . Der Gemeinsame

des Gemeinsamen Bundesauschusses

Unterteilung in 2 Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Dauer; Als Doppelsitzung bei zweimaligem Ansatz der Gebührenordnungsposition 35425 gemäß § 28 Abs. 4 und 6 der

des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie- Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im

Sie dient als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.

In ihren Bestimmungen orientiert sich die Verwaltungsvorschrift an der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der ...

Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie regelt Näheres insbesondere zu den zu Lasten der

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1399) vom 17. April

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Anwendung und Umsetzung von Leistungen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer den gesetzlichen

1Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 6a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer den gesetzlichen

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) – Sprachliche Gleichbehandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie

Sie dient als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.

des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie- Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im

Die Richtlinien über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) in der Fassung vom 11. Dezember 1998 (BAnz. 1999 S. 249), zuletzt geändert am 24. April 2008,

Psychotherapie dieser Richtlinie wendet methodisch definierte Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen systematisch verändernden Einfluss

Sie dient als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.