Bgh, Urteil V. 27.09.2006
Di: Everly
Bundesgerichtshof Urt. v. 05.12.2007, Az.: XII ZR 183/05 Geltendmachung der nach einer Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion einer
BFH, Urteil v. 27.09.2006

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. Gründe Die Revision der Beklagten hat keinen
BGHZ 163, 321, 323 f.; 176, 191, Tz. 10 m.w.N.; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2007 – V ZR 283/06, WM 2008, 313, Tz. 7; ferner Senatsurteil vom 27. Mai 2009 – VIII ZR 180/08, WuM 2009, 463,
Das Berufungsgericht hat den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) zu
BGH, Urteil v. 20.12.2006; Urteil des XI. Zivilsenats vom 20.12.2005; BGH, Urteil vom 28. 9. 2005; Volltext von BFH, Urteil vom 12. 7. 2005 – II R 29/02 Bundesfinanzhof . ErbStG § 7 Das
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des LG Heilbronn vom 10.11.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des
- BVerwG 3 C 34.05, Urteil vom 27. September 2006
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Bundesgerichtshof zur Frage der Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage siehe auch: Beschluss des Kartellsenats vom 13.5.2025
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Dezember 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen
BUNDESGERICHTSHOF Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20. Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer Baumfällung. Leitsätze. Die Kosten der
Weil damit der Vortrag und der Beweisantrag des Beklagten unter Missachtung seiner Prozessförderungspflicht nach § 282 ZPO erfolgten, war die Entscheidung des
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai 2025 ein wegweisendes Urteil zur Regulierung sogenannter „Kundenanlagen“ gefällt. Dabei handelt es sich um lokale
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden
Bundesgerichtshof Beschl. v. 15.10.2007, Az.: II ZR 243/06 Erstattungsanspruch der GmbH bei vorschriftswidrigen Zahlungen Bibliographie Gericht BGH Datum 15.10.2007
Damit ist –ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden
Verfassungsbeschwerde gegen Diesel-Urteil des BGH erfolglos Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers in einem
Der Rechtsprechung des BGH zum Erkenntnisverfahren (NJW 03, 2456) folgend ist auf die Erinnerung die Kostenrechnung aufzuheben und die Gerichtskostenschuld der

BFH-Urteile vom 28.06.1990 – V R 93/85, BFH/NV 1991, 210; vom 18.02.1997 – VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647; vom 02.05.2001 – VIII R 44/00, BFHE 195, 14, BStBl II 2001,
Entscheidungen » Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs » Urteil des VI. Zivilsenats vom 15.12.2015 – VI ZR 134/15 – Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 205/15 vom 16.12.2015,
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2006 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einer
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Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der
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Auszug aus BGH, 30.11.1999 – VI ZR 219/98 Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage der Sachdienlichkeit allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die
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