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Bgh: Bundesnetzagentur Muss Effizienzwerte Korrigieren

Di: Everly

Gutachten für die Bundesnetzagentur Anhörungsentwurf 21. Dezember 2018 Unter Mitarbeit von Prof. Timo Kuosmanen und Dr. Mark Andor . Das Frontier Economics Netzwerk besteht aus

BGH, Beschluss v. 09.10.2012

Bundesnetzagentur korrigiert Degressionstempo - Solarserver

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienz- werte der dritten Regulierungsperiode für alle Gasverteilernetzbetreiber im regulären Verfah

Die Behörde muss hierbei die Beteiligten umfassend über den der BGH den Effizienzvergleich als rechtswidrig bewertet hat. Die Entscheidungsgründe wurden nach unserer Kenntnis noch

Schleswig – Die Bundesnetzagentur muss fehlerhaft ermittelte Effizienzwerte der Netzbetreiber korrigieren und einen entsprechend neuen Erlösobergrenzenbescheid ausstellen

  • BGH, Beschluss v. 12.06.2018
  • Bundesnetzagentur muss Effizienzwerte korrigieren
  • BGH, Beschluss v. 23.11.2021Bundesnetzagentur Beschlusskammer 8/
  • BGH hebt Effizienzvergleich beim Gas auf

Durch die Regulierung muss ein diskriminierungsfreier Zugang zum Netz gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass Netzbetreibern ausreichende finanzielle Mittel für den Betrieb

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beschlusskammer 8 Stichwort: „Konsultation Effizienzvergleich Strom 4. Postfach 8001 53105

BGH, Beschluss v. 23.01.2018

Aufgrund des BGH-Urteils vom 11. Dezember 2018 hat die Bundesnetzagentur Mitte Dezember alle Aufwands- und Strukturparameterdaten von ihrer Internetseite gelöscht und konnte auch,

Eine solche, den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechende Entgeltberechnung kann die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung des Regulierungskontosaldos korrigieren.

Die Bundesnetzagentur ist jedenfalls nach Treu und Glauben verpflichtet, die Antragstellerin – unter Teilaufhebung des Bescheids vom 4. März 2014 – unter Zugrundelegung

BGH Beschluss v. 23.01.2018 – EnVR 5/17. Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anspruch eines Gasverteilernetzbetreibers auf eine Neubestimmung der Erlösobergrenze –

Karlsruhe – Die Bundesnetzagentur muss in Sachen Effizienzvergleich für Gasverteilnetze eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hinnehmen. Das Gericht

Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat am 26. Januar 2021 den von der Bundesnetzagentur („BNetzA“) festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für

Die individuellen Effizienzwerte der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wurden von der Bundesnetzagentur für die 4. Regulierungsperiode auf Grundlage einer relativen

Durch diese Vorgehensweise wird zwar die Forderung des BGH erfüllt, wonach der höchste SFA-Effizienzwert (eines Nicht-Ausreißers) bei 100 % liegen muss (BGH, Beschluss vom

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung in der Netzentgeltregulierung getroffen und den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bundesweit

Bei der Ermittlung des individuellen Effizienzwerts der Betroffenen ließ die Bundesnetzagentur einen von der Betroffenen im Rahmen der Datenerhebung für den

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienzwerte der vierten Regulierungsperiode für alle Stromverteilernetzbetreiber (VNB) im

Durch diese Vorgehensweise wird zwar die Forderung des BGH erfüllt, wonach der höchste SFA-Effizienzwert (eines Nicht-Ausreißers) bei 100 % liegen muss (BGH, Beschluss vom 26.

Der BGH hat die Bundesnetzagentur gestern verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Zahlreiche

Bei der Überführung der berechneten SFA-Effizienzwerte in Effizienzvorgaben ist sicherzustellen, dass Netzbetreiber 100 Prozent erreichen können. Dies kann beispielsweise durch eine

BGH Beschluss v. 21.01.2014 – EnVR 12/12. Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Anforderungen an die Durchführung des Effizienzvergleichsverfahrens für die Betreiber von

I. Hochskalierung SFA-Effizienzwerte esv1*‘ Die Gutachter haben in Ansehung der Entscheidungen des BGH vom 26.09.2023 eine Hochskalierung der SFA-Effizienzwerte

Der BGH hat am 23. Januar (Az. EnVR 5/17) die Rechtsbeschwerde der BNetzA abgewiesen und den Beschluss des OLG Schleswig bestätigt: Wird ein Fehler zu Lasten des

Oktober 2021 (BK4-21-055, nachfolgend Festlegung) hat die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze gemäß § 7 Abs. 6 StromNEV für die vierte Regulierungsperiode auf

Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 Nr. 3, 6 bis 11 und – insoweit nur in Bezug auf die Aufwands- und Ver-gleichsparameter – Nr. 4 ARegV genannten

Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode mit einem Modell zu ermitteln, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld

Bundesgerichtshof Beschl. v. 26.09.2023, Az.: EnVR 44/22 Festsetzung des individuellen Effizienzwerts des Betreibers eines Gasverteilernetzes durch die

Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 Nr. 3, 6 bis 11 und – insoweit nur in Bezug auf die Aufwands- und Ver-gleichsparameter – Nr. 4 ARegV genannten

Die Bundesnetzagentur habe die erforderlichen Daten ermittelt und auf Plausibilität überprüft. Die von ihr beauftragten Stellen hätten die gesammelten Werte

Die von der Bundesnetzagentur ermittelten Effizienzwerte wirken sich für die Stromverteilernetzbetrei-ber massiv auf die Erlösobergrenze der 4. Regulierungsperiode aus