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Bfh, Urteil V. 22.06.2006

Di: Everly

BFH Urteil vom 20.6.2023 – VII R 22/19 - Kanzlei THOLL

Urt. v. 22.06.2006, Az.: VI R 5/04

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BFH-Urteil vom 30.06.2022 – V R 25/21, BFH/NV 2022, 1258, Rz 18 und 27) auszuschließen. Liegt somit eine unentgeltliche Abgabe der Bekleidung an die Klägerin vor, die der Kläger

Bundesfinanzhof Urt. v. 22.06.2006, Az.: VI R 61/02 Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten bei den Einkünften aus

BFH-Urteil vom 15.06.2004 – VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914). Bei einer Veräußerung innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums sagen die konkreten Anlässe und

Daran fehlt es beim Besuch allgemeinbildender Schulen (Bundesfinanzhof – BFH -, Urteil vom 22.06.2006 VI R 5/04, Bundessteuerblatt – BStBl. – II 2006, 717 m.w.N.). Dieses

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Auszug aus BFH, 22.07.2008 – VI R 47/06 Ist aber –neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers– ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die

BFH Urteil v. 22.06.2006 – VI R 61/02 BStBl 2006 II S. 782. 1. Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Das Finanzgericht (FG) war der Auffassung, bei den Seminarkosten handele es sich nicht um vorab entstandene Werbungskosten. Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH)

BFH Urteil v. 22.06.2006 – IV R 56/04 BStBl 2006 II S. 838. 1. Entgehen der Gesellschaft Gewinne, weil ein Mitunternehmer die der Gesellschaft zustehenden Einnahmen (hier den

BFH-Urteil: Umsatzsteuer auf Greenfee-Einnahmen u. a.

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März 2007 V R 55/03, DStR 2007, 946) oder das bei der GmbH angestellte Krankenpflegepersonal (EuGH-Urteil Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH in Slg. 2002, I

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Das Finanzgericht (FG) erkannte die geltend gemachten Aufwendungen nur zu einem Anteil von 1/7 als Werbungskosten an und wies im Übrigen die Klage aus den in

Zurverfügungstellung von verschiedenen Kleidungsstücken zur Nutzung durch Verkaufspersonal als Vorteil im Sinne eines Arbeitslohns; Kleidungsstücke als typische

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Sogenannte V- und NV-Entscheidungen. Der Bundesfinanzhof unterscheidet bei der Veröffentlichung seiner Entscheidungen zwischen den

BFH-Urteile vom 22.06.2006 – IV R 31, 32/05, BFHE 214, 239, BStBl II 2007, 687, unter II.2.c cc, und vom 20.08.2015 – IV R 41/12, Rz 27, m.w.N.). c) Die Klägerin ist klagebefugt.

Abweichend von dieser Vorschrift, nach der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen bezahlt werden, auch dann der

Bundesfinanzhof Urt. v. 22.06.2006, Az.: VI R 61/02 Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten bei den Einkünften aus

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