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Ags 01/2024, Interner Rat Zum Schweigen Und Zusätzliche Verfahrensgebühr

Di: Everly

Der bloße sog. interne Rat zu Schweigen genügt nicht für die Annahme einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens i.S.v. Nr. 4141 VV RVG. (Leitsatz

AGkompakt 12/2017, Schweigen als Mitwirkung

RIS Dokument

Rat zum Schweigen, zusätzliche Verfahrensgebühr: AG Augsburg, Beschl. v. 25.05.2021 – 2 Cs 206 Js 128663/19: Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rat zum Schweigen: AG

Die Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten fand am 31.3.2021 statt. Der Verteidiger hat dann nach Freispruch später gegenüber der Staatskasse auch die zusätzliche

Im Streit war mal wieder die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG und dort die Frage, ob der Verteidiger „mitgewirkt“ hat. Er hatte dem Mandanten den Rat gegeben

AGS 01/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Vermeiden / II. Einheitlichkeit der Hauptverhandlung . Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden. Das LG hat den

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG fällt auch dann an, wenn in einer ersten Hauptverhandlung eine von mehreren Taten abgetrennt wird und das Verfahren insoweit offen

Interner Rat zu schweigen und zusätzliche Verfahrensgebühr

  • AGS 05/2024, Zusätzliche Verfahrensgebühren Nrn. 4142/51
  • AGS 01/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellu
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RVG Entscheidungen Nr. 4141 VV Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung, interner Rat zu schweigen. Gericht / Entscheidungsdatum: AG Köln, Urt. v. 02.09.2020 – 117 C 233/20

Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die

Nrn. 4141, 5115 VV RVG Leitsatz Eine zusätzliche Verfahrensgebühr gem. Nrn. 4141, 5115 VV entsteht nicht, wenn die Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung erfolgt, selbst

Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rat zum Schweigen Der Rat des Verteidigers zum Schweigen ist ausreichende Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4141, 5115 VV. AG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2017 – 22 C

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Frage, die für den Anfall der Nr. 4141 VV auf den Begriff der Einheitlichkeit der Hauptverhandlung abstellt und in den Fällen, in denen „nur“ ein

AGS 01/2021, Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren und z

Er hatte dem Mandanten den Rat gegeben zu schweigen, aber nur intern. Er hatte sich nur als Verteidiger bestellt, Akteneinsicht und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das hat dem

Er hat u.a. auch die Festsetzung einer Verfahrensgebühr gem. Nr. 5109 VV und einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nrn. 5115, 5109 VV, jeweils i.H.d. Mittelgebühr i.H.v. 176,00

  • Interner Rat zu schweigen und zusätzliche Verfahrensgebühr
  • AGS 01/2025, Gebühren nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags
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Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rat zum Schweigen. Gericht / Entscheidungsdatum: AG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2017 – 22 C 102/17. Leitsatz: Der Rat des

Diese zusätzliche Verfahrensgebühr entsteht nach der Anm. 2 zur Nr. 4142 VV nicht, wenn der „Gegenstandswert niedriger als 30 EUR ist“. Deshalb ist also der Antrag den Gegenstandswert

Im Gebührenpool heute dann zunächst den AG Augsburg, Beschl.v. 25.05.2021 – 2 Cs 206 Js 128663/19 – zur Frage des Entstehens der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr.

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz. Auch die Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO ist eine nicht nur vorläufige Einstellung i.S.d. Nr. 4141 VV.; Welchen Umfang die anwaltliche Mitwirkung hat, ist

AGS 01/2025, Gebühren nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags

Begründung: Der vom Kollegen erteilte Rat zum Schweigen, der dann zur Einstellung des Verfahrens geführt habe, habe nicht zum Entstehen der Nr. 5115 VV RVG

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV hat das LG nicht festgesetzt. Der Beschluss des AG, mit dem das Verfahren gegen den Betroffenen gem. § 206a StPO eingestellt wurde, sei

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Frage, die für den Anfall der Nr. 4141 VV auf den Begriff der Einheitlichkeit der Hauptverhandlung abstellt und in den Fällen, in denen „nur“ ein

Der bloße sog. interne Rat zu schweigen genügt nicht für die Annahme einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens i.S.v. Nr. 4141 VV RVG. (Leitsatz

1. Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der

Damit sei die Entscheidung der Einstellung unabhängig von der Tätigkeit des Verteidigers, sodass eine Mitwirkung i.S.d. Nr. 4141 VV nicht angenommen werden kann (vgl. zum internen Rat zu

Der bloße sog. interne Rat zu schweigen genügt nicht für die Annahme einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens i.S.v. Nr. 4141 VV RVG. AG Köln,

Die Entscheidung ist in beiden vom AG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Auch im Fall der Einstellung nach § 154 StPO entsteht nach h.M die zusätzliche Verfahrensgebühr (OLG

Nach Auffassung des AG Hamburg-Barmbek (a.a.O.) reicht allein der interne Rat zum Schweigen für das Entstehen der Gebühr nicht aus. IV. Die Fälle der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr.

Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung, interner Rat zu schweigen. Gericht / Entscheidungsdatum: AG Köln, Urt. v. 02.09.2020 – 117 C 233/20. Leitsatz: Der bloße sog.