30 Gastg Landesregierung – Gastg Landesregierung
Di: Everly

Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung auf oberste Landesbehörden oder andere Behörden übertragen. Weitere Vorschriften um § 14
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Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können die für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen
PdK – GastG. Band K 2 c Bund. PdK – GastG. Kommentar: Gaststättengesetz § 1 Gaststättengewerbe § 2 Erlaubnis § 3 Inhalt der Erlaubnis § 4 Versagungsgründe § 5 Auflagen
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Schankerlaubnis beantragen
1. Zur Durchsetzung des Rauchverbots geht § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG der BVerwG, 12.03.1965 – VII C 198.63. Erforderlichkeit einer Erlaubnis zum Aufstellen eines Kaffeeautomaten – BGH,
Die zuständige Behörde ergibt sich aus § 30 GastG i.V.m. der jeweiligen Landesverordnung (GastVO des entsprechenden Landes). G hat einen Antrag bei der
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Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können die für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen zuständigen
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Das GastG (Gaststättengesetz) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.03.2017 ( BGBl. I S. 420 ) m.W.v. 01.01.2018 | In der Fassung der Bekanntmachung vom
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BauR 1.2.4 Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LGastG)
§ 30 Gaststättengesetz (GastG) – Zuständigkeit und Verfahren Hinweis: JavaScript ist deaktiviert. Aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser um diese Internetseite optimal nutzen zu können.
Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können die für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen zuständigen
(1) 1Für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten kann durch Rechtsverordnung der Landesregierungen eine Sperrzeit allgemein festgesetzt werden. 2In

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Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können die für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen
30.12.2015 – 31.01.2022 (alte Fassung) 01.01.2012 – 29.12.2015 (alte Fassung) Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG) *) Bibliographie Titel Niedersächsisches Gaststättengesetz
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Die Stadt Landsberg am Lech ist sachlich nach § 30 GastG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastV) i.V.m. § 1 Nr. 4 der
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GastG. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) § 1 Gaststättengewerbe § 2 Erlaubnis § 3 Inhalt der Erlaubnis § 4 Versagungsgründe § 5 Auflagen
Satz 1 GastG). Stellvertreter ist, wer den Betrieb im Namen und für Rechnung des Inhabers, im Übrigen aber selbständig führt. Nach § 5 GastG können dem Gewerbetreibenden
Aufgrund von § 18 Abs. 1 und § 30 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465, ber. S. 1298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1019), und von § 36 Abs.
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