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25.1.2024 Amtsblatt Der Europäischen Union C 27/11

Di: Everly

Das polnische Gesetz über gegorene Getränke hat das Gesetz vom 12. Mai 2011 ersetzt. Daher sollten einige dieser Einträge aktualisiert werden, und der Eintrag für E 353

Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2024, Zl. XXXX , wurde der Antrag auf internationalen Schutz des BF4 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des

Spruch. I412 2295838-1/7EI412 2295840-1/5E. IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Gabriele ACHLEITNER als

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 3/2024 – Mittwoch, 17. Januar 2024 Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf

wurde vor seiner Annahme zurückgezogen und ist daher hinfällig.

RIS

Der Beschwerdeführer stellte am 08.11.2023 einen Asylantrag, welchen er bei der Erstbefragung am 08.11.2023 damit begründete, er habe in der Türkei eine Frau heiraten wollen, was jedoch

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Alexander BERTIGNOL über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Türkei und Syrien,

27. März 2025. I407 2304474-1 – Bundesverwaltungsgericht Entscheidung. Info Mehr. Spruch. Text. Spruch. I407 2300910-1/16E. I407 2300908-1/18E. I407 2300912-1/16E. I407 2300913

AsylG 2005 § 3 heute; AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016; AsylG 2005 § 3 gültig von 20.07.2015 bis 31.05.2016 zuletzt geändert

27. März 2025. I407 2300915-1 – Bundesverwaltungsgericht Entscheidung. Info Mehr. Spruch. Text. Spruch. I407 2300915-1/15E. IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Martin ATTLMAYR, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA.

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hannes LÄSSER über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA. TÜRKEI,

Kritik gab es auch von den Institutionen der Europäischen Union am damaligen Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte. – Die Europäische Kommission zeigte sich besorgt

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Barbara EBNER, Bakk.phil. als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb.